vertraulich

Sowohl ehrenamtliche als auch hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Einrichtung stehen unter Schweigepflicht.

Schweigepflicht

Die Schweigepflicht ist für Beratungseinrichtungen gesetzlich klar geregelt. Das Strafgesetzbuch schützt in § 203 Ihre Privatsphäre. Uns ist es aber vor allem eine ethische Selbstverständlichkeit, was Sie uns anvertrauen auch vertraulich zu behandeln. Nur so kann Rede-Raum geschaffen werden und funktionieren. Ohne solches gegenseitiges Vertrauen geht gar nichts.

 

Ausnahmen

Die Schweigepflicht endet für uns nur dann, wenn

  • Sie schriftlich Ihr Einverständnis erklären (z.B. bei einer Überweisungen an einen Arzt oder Therapeuten)
  • Sie sich selbst oder andere in Gefahr für Leib und Leben bringen.
  • Sie erklären schwere Straftaten begehen zu wollen oder begangen zu haben (hier sind nur Beichtgespräche eine Ausnahme)
  • der Berater / die Beraterin Supervision für sich selbst in Anspruch nimmt (in diesem Fall bleiben Sie anonym und steht auch die Supervision unter Schweigepflicht)

 

 

Partnerseiten

In akuten Krisen (24/7)

0800 111 0 222

Bei Gefahr für Leib und Leben:

110 Polizei
112 Feuerwehr/Rettungsdienst

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